Der Ältestenrat
Der Ältestenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die dem Verein mindestens 10 Jahre angehören müssen. Er wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und ist zuständig als Berufungsinstanz gemäß § 9.
Die Mitglieder sind :
Andreas Baumann
Frank Mattern
Harald Wilsch
Kai Hänies
Thomas Grun







