Start Der Verein Ältestenrat

PostHeaderIcon Der Ältestenrat

Der Ältestenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die dem Verein mindestens 10 Jahre angehören müssen. Er wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und ist zuständig als Berufungsinstanz gemäß § 9.

Die Mitglieder sind :

                             Andreas Baumann

                             Frank Mattern

                             Harald Wilsch

                             Kai Hänies

                             Thomas Grun

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